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Ein Haar in der Ermittlersuppe

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Bundeskriminalamt findet angeblich Haar von Grams an Rohwedder-Tatort

Am 1. April 1991 starb Treuhand-Chef Detlev-Karsten Rohwedder durch den präzisen Schuß eines Scharfschützen. Aufgrund eines mit „RAF" signierten „Bekennerschreibens" stand für die Behörden die Täterschaft der linken Terrorgruppe fest. Der Haken an der Sache: die angeblichen Bekennerschreiben sind kein Beweis für eine Täterschaft, weil sie keine kriminalistisch verwertbaren Merkmale tragen, die einer bestimmten Tätergruppe zugeordnet werden könnten. Siehe dazu ausführlich „Das RAF-Phantom".

Verdächtig ist desweiteren, daß während kriminelle „Superhirne" wie der Reemtsma-Entführer Thomas Drach bereits nach zwei Jahren verhaftet werden konnten, zehn Jahre lang angeblich auch nie die leiseste Spur zu dem Mörder von Detlev Karsten Rohwedder führte. Noch länger tappen die Behörden im Dunkeln bei den angeblichen „RAF"-Opfern Karl Heinz Beckurts (1986), Gerold von Braunmühl (1986) und Alfred Herrhausen (1989). Für Morde ist das ganz untypisch. Normalerweise beträgt die Aufklärungsquote von erkannten Morden 95 Prozent, und zwar deshalb, weil es sich bei Morden um sogenannte „Beziehungstaten" handelt. Nur aus einer starken privaten und/oder geschäftlichen Beziehung heraus erwachsen die mächtigen Motive, die zu einem Mord führen können.

Die „RAF"-Theorie soll die Öffentlichkeit glauben machen, daß es sich hier NICHT um Beziehungstaten handelt, sondern daß sich Terroristen ihre Opfer, mit denen sie sonst nichts zu tun haben, nach irgendwelchen politischen Überlegungen heraussuchen. Das ist jedoch nur eine Cover-Story. In Wirklichkeit stecken auch hinter den „RAF"-Morden mächtige Beziehungsmotive, wahrscheinlich geschäftlicher Natur.

In jedem Fall stehen die Behörden nunmehr seit zehn bis 15 Jahren unter erheblichem Druck zu erklären, warum sie Entführer wie Thomas Drach fassen können, die Mörder höchster Repräsentanten des Staates und der Wirtschaft aber nicht. Die zunächst als „Dritte Generation" der „RAF" Verdächtigten brachen einer nach dem anderen weg: Christoph Seidler (zunächst für das Herrhausen-Attentat verantwortlich gemacht) mußte freigelassen werden, ebenso Barbara Meyer. Andrea Klump (ebenfalls in Sachen Herrhausen verdächtigt) konnte ebenfalls nicht für ein „RAF"-Attentat verurteilt werden. Vor nicht allzu langer Zeit mußte der Generalbundesanwalt sogar die Fahndungsplakate abhängen, der Verfassungsschutz räumte die Möglichkeit ein, daß überhaupt keiner der auf den Fahndungplaketen Gesuchten jemals der „RAF" angehört hat.

Das verstärkt den Erklärungsdruck natürlich erheblich: Wer hat die Attentate denn nun begangen?

In dieser Situation soll den Behörden offensichtlich ein Haar aus der Klemme helfen. Gefunden wurde es angeblich auf einem Handtuch am Rohwedder-Tatort. Das BKA will nun eine moderne Methode entwickelt haben, mit der sich dieses Haar Wolfgang Grams zuordnen lassen soll.

Dazu ist festzustellen:

- Das angebliche Handtuch taucht aus dem Nichts auf. Bisher war noch nie davon die Rede, daß am Rohwedder-Tatort ein Handtuch gefunden worden sein soll.

- Warum sollten so professionelle Täter, die mit Sicherheit in der Lage waren, ihre Spuren an einem Tatort zu kontrollieren, eine solche wichtige Spur hinterlassen?

- Das BKA hat sich nach Aussagen von Experten in der Genanalyse von Haaren bisher noch nie besonders hervorgetan - nun soll es plötzlich die Speerspitze der Forschung bilden?

- Das Haar beweist für sich genommen gar nichts, weil es sich nur um eine indirekte Spur handelt. Eine direkte Spur wäre beispielsweise ein Fingerabdruck an einem fest am Tatort verankerten Gegenstand (z.B. Türklinke). Das Haar kann irgendwie an den Tatort gekommen sein.

- Selbst die Bundesanwaltschaft will Grams auf dieser Grundlage nicht als Tatverdächtigen, ja nicht einmal als Tatbeteiligten einstufen.

- Dieser angebliche Beweis, wofür auch immer, muß weder einem Gerichtsverfahren noch der Überprüfung durch einen Verteidiger standhalten, da Wolfgang Grams seit 1993 tot ist.

- Es fällt doch sehr auf, daß nun ausgerechnet einer der wenigen Toten der vermeintlichen dritten „RAF-Generation", der sich nicht mehr wehren kann, als Täter für die offensichtlich unaufklärbaren Attentate infrage kommen soll.

Die Frage ist doch, ob die Bundesanwaltschaft irgendwann ein lebendes RAF-Mitglied wird vorweisen können, das eines der Attentate begangen hat.

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