Die Regierungspresse jubelt: Drei »Terrorhelfer« sind in Stuttgart zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Aber war das wirklich ein Sieg des Rechtsstaates, wie die Systempresse frohlockt? Oder vielleicht doch eine Niederlage?
»Starker Rechtsstaat«, »Triumph der Anti-Terror- Ermittler«, applaudierte zum Beispiel dasNeue Deutschland vom 16. Juli 2008 über das gestrige Urteil gegen drei Terror-Verdächtige in Stuttgart. Sagte ich Neues Deutschland? Quatsch: Ich meine natürlich die Welt. Ich weiß auch nicht, wie ich auf Neues Deutschland komme. Vielleicht wegen »Zentralorgan«? Kann sein: DieWel t als eines der Zentralorgane des Krieges der Kulturen.
Und da kommt es natürlich gerade recht, dass wieder mal drei angebliche Mitglieder der Terrororganisation Ansar al-Islam eines auf die Mütze bekommen haben. Zehn Jahre, acht Jahre und siebeneinhalb Jahre Haft lauteten die Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart wegen der angeblichen Planung eines Attentates auf den seinerzeitigen irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi im Dezember 2004 in Berlin.
Wahrscheinlich war das eine ganz besonders perfide Planung. Und konkret obendrein. Denn immerhin hat das Oberlandesgericht Stuttgart das Treiben der Angeklagten laut Neue Welt in 142 Verhandlungstagen und mit Hilfe von 64 Zeugen durchleuchtet. Oder waren es 130 Zeugen? Man weiß es nicht genau, denn die Zahl der Zeugen verdoppelt sich in ein- und derselben »Neue Weltordnung«-Ausgabe binnen weniger Seiten. Die Kosten jedenfalls sollen feststehen: 1,2 Millionen Euro.
Ergebnis: gleich Null. Eine Ahnung, wie die perfide Planung ausgesehen hat, wegen der man die Angeklagten nun zu so hohen Haftstrafen veurteilte, hat das Gericht laut Deutsche Welt immer noch nicht.Denn es sei »immer noch unklar, wie der Anschlag ablaufen sollte«.Ei was! Aber nicht nur das: Waffen und Sprengstoff hatte man bei den »Terroristen« bei ihrer Festnahme ebenfalls vergeblich gesucht. Und ich dachte, in einem Rechtsstaat kann man nur anhand konkret belegbarer Vorwürfe verurteilt werden!
Papperlapapp! In diesem Fall konnten die Angeklagten durch einen glaubwürdigen Zeugen überführt werden. So glaubwürdig, dass seine Identität leider geheim bleiben musste. Er wurde per Videokonferenz befragt und als »Zeuge Nr. 1« bezeichnet. Es handelte sich um einen V-Mann des Verfassungsschutzes. Auch andere »Beweise« stammten vom Verfassungsschutz, zum Beispiel Telefonabhörprotokolle. Mitgehört wurden so eindeutige Anschlagspläne wie: Der »liebe Gast« solle essen »bis zum Verrecken«. Mehr war wohl nicht. Jedenfalls steht in der Neuen Weltordnung nicht mehr drin. Gesetzesmikado und Beweisverhau: Skulptur vor dem OLG Stuttgart.
Bezeichnenderweise heißt es noch in der Pressemitteilung des OLG Stuttgart zu dem Urteil,der Senat gehe von dem Sachverhalt aus, die drei Angeklagten gehörten der TerrororganisationAns ar al-Islam an und hätten hier einen Anschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten geplant. Was heißt hier »ausgehen« –wir dachten immer, das Gericht sei nach langer Verhandlung bei diesem Sachverhalt angekommen. Von etwas ausgehen heißt lediglich vermuten oder annehmen. Oder auch mutmaßen und spekulieren.
Die Verteidigung, beschwerte sich dieWel t (jetzt hab' ich's wieder!), habe die Nerven des Gerichts »mit 140 Beweis- und Befangenheitsanträgen strapaziert«. Unverschämt eigentlich – wo das Gericht doch eindeutig ganz unbefangen an die Sache herangegangen war: Keine Ahnung, keine Beweise, geheime Zeugen. Und nun auch noch Beschwerden.
Nicht das Gericht hat mit Phantasiebeweisen der Wirklichkeit ein Urteil abringen wollen, nein, dieVerteidigung habe »dafür gesorgt, dass das Verfahren in einen 1,2 Millionen-Euro-Mammutprozessüber zwei Jahre ausartete«. Die 350 Ordner an Material »füllten ein ganzes Zimmer«, zitierte die Welt die bedrängte Richterin Rebsam-Bender, und unwillkürlich sieht man sie vor lauter Akten in ihrem Dienstzimmer auf dem Boden sitzen.
Ist das nett? Nein, das ist gar nicht nett. So geht man mit einer deutschen Richterin einfach nicht um. Fünf Dolmetscher seien überdies zum Einsatz gekommen, und für die, die immer noch nicht kapiert haben, dass eine solche Verteidigung in Zukunft unmöglich gemacht werden muss, fügt die Welt hinzu: »Zahlen muss der Bund.«
Deutlicher geht's nun auch in der Welt nicht mehr. Deswegen erlaube ich mir die Ergänzung: Der »Bund« sind natürlich Sie und ich, die Steuerzahler.
»Deutschland ist ein Zielgebiet des internationalen Terrorismus«, folgert messerscharf ein Thorsten Jungholt in seinemWe lt-Kommentar: »Abseits der abstrakten Warnungen der Sicherheitsbehörden wird das immer dann deutlich, wenn die Staatsschutzsenate der Republik ihre Entscheidungen verkünden.«
Während ich immer dachte, ein Zielgebiet des internationalen Terrorismus zeichne sich durchbesonders viele Anschläge, nicht besonders viele Urteile aus. Nicht, dass ich mir irgendwelcheAnschläge herbeisehnen würde, aber in Deutschland ist es genau anders herum:
Deutschland ist ein Zielgebiet für besonders viele »abstrakte Warnungen« und besonders viele dubiose Urteile. Mounir al-Motassadeq lässt grüßen. Nicht doch: »Wenn die Stuttgarter Verteidiger nun Revision vor dem Bundesgerichtshof ankündigen, ist ihnen zu sagen: nur zu. Es ist Selbstverständlichkeit und Stärke des Rechtsstaats, dass er auch Terroristen diese Mittel zur Verfügung stellt – und dennoch am Ende zu Entscheidungen kommen kann, mit denen überführten Terroristen mit gebotener Härte begegnet wird. Ganz ohne Feindstrafrecht oder rechtsfreie Zonen wie Guantanamo.«
Bis auf die anonymen Zeugen und die fehlenden substanziellen Beweise natürlich. Guantanamo ist eben doch überall – auch in Stuttgart.
Mittwoch, 16.07.2008 Kategorie: Geheimdienste, Politik, Terrorismus © Das Copyright dieser Seite liegt bei Gerhard Wisnewski Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muß nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags oder die Meinung anderer Autoren dieser Seiten wiedergeben
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Terror-Urteile: Guantanamo in Stuttgart
- Wednesday, 16 July 2008 07:59
- Gerhard Wisnewski