Mon01112016

Last update07:36:08 PM

Back Der schwarze Dienstag 11. September 2001 Ermittlungsakten Für die Freilassung eines unschuldigen Muslim in deutscher Haft: Mounir El Motassadeq

Für die Freilassung eines unschuldigen Muslim in deutscher Haft: Mounir El Motassadeq

Andreas von Bülow am 20.9.2007 über das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 8.1.2007 gegen den angeblichen Das Hanseatische Oberlandesgericht hat zu Beginn diesen Jahres den marokkanischen Studenten Mounir El Motassadeq der Technischen Hochschule Hamburg Harburg, verheiratet und Vater zweier Kinder, wegen Beihilfe zum Mord an 246 bei den vier Flugzeugentführungen des 11.9.2001 in New York, Washington und Shanksville ums Leben gekommenen Flugzeuginsassen sowie als Mitglied der terroristischen Vereinigung unter Führung Mohammed Atta's zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist weltweit das erste Gericht, das gegen eine verhältnismäßig unbedeutende Person, die angeblich an den Attentaten des 11.9.2001 beteiligt gewesen sein soll, eine empfindliche Freiheitsstrafe verhängte. Die bei den Attentaten nicht ums Leben gekommenen angeblichen Hintermänner der Tat befinden sich nach den Feststellungen des deutschen Gerichts im Gewahrsam der Vereinigten Staaten, deren Strafverfolgungsbehörden allerdings bislang deren Bestrafung durch die eigene Gerichtsbarkeit nicht betrieben haben. Es handelt sich sowohl um den vorgeblich militärischen Planer der Anschläge des 11.9.2001, Khalid Scheich Mohammed, sowie den Koordinator der Anschläge zwischen der Kommandozentrale der Al Kaida in Afghanistan und der in Hamburg bzw. später in den USA operierenden Terrorgruppe, Ramzi Binalshibh. Auch die Person, die die Hamburger Studenten zum muslimischen Tschihad in Bosnien, Tschetschenien bzw. den USA angeworben hatte, Haidar Zammar, wurde von den USA in Haft genommen. Der Umstand, dass die Strafverfolgungsbehörden der USA diesen weitaus wichtigeren Haupttätern bislang den Prozess vor einem Strafgericht der USA nicht gemacht, geschweige denn diese dem Hamburger Gericht als Zeugen zur Verfügung gestellt, oder auch nur Einsicht in die dort vorliegenden Akten gewährt haben, hielt die Richter weder in Hamburg noch in Karlsruhe davon ab, ein Exempel deutscher Richterkunst zu statuieren. So gibt es zwar eine deutsche gerichtliche Sachverhaltsfeststellung zum 11.9.2001, nicht jedoch die eines Gerichts der USA.

Dem Verurteilten Motassadeq wird vorgeworfen, den eigentlichen Attentätern, den drei Selbstmordpiloten und deren Begleitmannschaft in und aus Hamburg die Heimatfront vor vorzeitiger Aufdeckung und zum Zwecke des Rückzuges gedeckt zu haben. Mit Vollmacht der in die USA gereisten Angehörigen der angeblich terroristisch gewordenen muslimischen Studentengruppe um Mohammed Atta habe er für die Attentäter u.a. Mietrückstände sowie Rechnungen der Hamburger Stadtwerke beglichen, habe Wohnungen gekündigt, in einem Fall den Vertrag mit der Technikerkrankenkasse gelöst und bei Geldmangel in den USA auf Bitten eines der Beteiligten Überweisungen an eine amerikanische Bank veranlasst. Al Kaida, so das Hanseatische Oberlandesgericht, habe den Verurteilten zwar nicht für fähig gehalten, bei den Attentaten unmittelbar als Akteur eingesetzt zu werden. Doch dafür habe er im Hintergrund die untergeordnete, aber dennoch wichtige Rolle eines terroristischen Hausmannes der Gruppe erhalten. Ihm sei die auf Flugzeugentführungen in den USA ausgerichtete Grobplanung bekannt gewesen, von einer Steuerung der zu entführenden Passagiermaschinen in die bekannten Ziele habe er jedoch möglicherweise nichts gewusst.

Die erste Verurteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu 15 Jahren Freiheitsstrafe wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen. Es folgte zunächst eine Strafminderung auf 7 Jahre, die der BGH aufhob und zur Neufestsetzung der Strafe nach Hamburg zurückverwies. Im Ergebnis wurde dann eine Freiheitsstrafe von 15 Jahre zuerkannt. Im ersten Verfahren sagte Motassadeq aus, in den folgenden Verhandlungen weigerte er sich Stellung zu nehmen. In erster Instanz hatte er sich für unschuldig erklärt und betont, eine terroristische Vereinigung in Hamburg unter Führung Mohammed Attas habe es nie gegeben.

Dass drei der die vier Passagiermaschinen am 11.9.2001 entführenden Selbstmordpiloten aus Hamburg kamen, steht zur Überzeugung des HOLG und ihm folgend des BGH fest. Es sind dies Mohammed Atta (Nordturm), Marwan Al Shehhi (Südturm) und Ziad Samir Jarrah (Absturz Shanksville). Der ursprünglich vorgesehene vierte Pilot hätte, so die Urteilsbegründung, nach den Vorstellungen Osama Bin Ladens und Al Kaidas ebenfalls aus der Hamburger Gruppe hervorgehen sollen. Doch dem sei vier mal von den amerikanischen Behörden das Visum zur Einreise in die USA verweigert worden, weshalb als Ersatz Hani Hanjour, ein in den USA lebender Saudi, zum Einsatz gelangt sei.

Der von Hanseatischem Oberlandesgericht und ihm folgend dem BGH unterstellte Sachverhalt beruht auf zwei sehr ungleichgewichtig erarbeiteten Säulen der Beweisaufnahme.

Die eine Säule ergibt sich aus der Beweiserhebung des HOLG zur Entwicklung der muslimischen Studentengruppe um Mohammed Atta hin zu einer terroristischen Vereinigung, in der jeder einzelne seinen Platz und seine Mitentwicklung findet. Wie diese fundamentalistisch werdende, dem Terror angeblich immer mehr zuneigende Truppe davon spricht, etwas „Großes gegen Israel und die USA" unternehmen zu wollen. Hierzu werden über die 360 Seiten des für Laien wie Juristen schwer zu lesenden Urteils in unendlichen und sich wiederholenden Detailerörterungen einige wenige Fakten und Erkenntnisse gewälzt. Bis ins Kleinste wird dargelegt, wie jeder der neun Muslime über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren gläubig und in diesem Glauben fundamentalistisch geworden sei. Der Zwang zum Moscheegang wird ebenso erörtert wie die Einflußnahme auf Freundinnen und Bräute, Schleier zu tragen, Männern aus dem Weg zu gehen und auf Männer, Frauen nicht die Hand zu geben. Das Wachsen lassen eines „ungestutzten Bartes" nach Art „strenggläubiger Muslime", wird Mann für Mann festgestellt ebenso wie Diskussionen in der Bibliothek der Universität, wo mitgehört wurde, dass einer der Beteiligten das israelische Vorgehen gegen die Palästinenser verurteilt und die USA wegen des Vetos gegen Entschließungen des Weltsicherheitsrates verflucht habe. Es werde zum Kampf kommen, so die Meinung einiger der Beteiligten, und dabei könne dann auch auf das Schicksal von Frauen und Kindern keine Rücksicht genommen werden. Der Angeklagte habe einmal im kleinen Kreis davon gesprochen, dass die Juden brennen und sie, die Muslime, dann auf ihren Gräbern tanzen würden. Da wird eine Hochzeitsfeier aufgeführt, auf der politische Reden gehalten und historische Dschihad-Lieder gesungen worden seien. Es wird erörtert, wie der Zusammenhalt der Gruppe untereinander beschaffen war, wer die Führung innegehabt habe, wer, falls erforderlich, die Rolle des Stellvertreters übernommen habe und dass der Verurteilte eher zurückhaltend, dennoch nicht unbedeutend mitgeholfen habe, den Anschlagsplan zum Erfolg zu bringen. Nach Auffassung des Gerichts haben die Mitglieder der Gruppe die Grenze zur terroristischen Vereinigung mit ihren teils gemeinsam teils nacheinander unternommenen Reisen über Pakistan nach Afghanistan zur Ausbildung in den Lagern der Al Kaida überschritten.

Diese im Wesentlichen eigenständige Wahrheitsfindung des Hanseatischen Oberlandesgericht beschränkt sich auf das Geschehen in Deutschland. Da die Hamburger Terrorgruppe jedoch im Ausland geschult wurde, um in den USA zum terroristischen Einsatz zu kommen, musste das Gericht die in Afghanistan und den USA angefallenen Sachverhalte ebenfalls ermitteln und bewerten.

Diese, auf das strafbaren Verhalten der Täter im Ausland eingehende Säule, auf die das Hanseatische Landesgericht und ihm folgend der BGH seine Verurteilung gründet, wird durch Offenbarungen aufgefüllt, die Hintermänner des 11.9., die es eigentlich wissen müssen, einem Journalisten gegenüber eröffnet haben.

Osama bin Laden ist für das Hamburger Gericht von Vornherein kein Unbekannter, vielmehr der „weltweit bekannte Terrorist" , dem, wie jedermann weiß, zahlreiche, meist gegen die USA gerichtete Terrortaten zur Last gelegt werden. Dieser so als bekannt vorausgesetzte Mann hat nun per Video vor aller Welt Geständnisse abgelegt, dass er und die ihm unterstehende Al Kaida die Terrorattentate des 11.9.2001 selbst geplant und in Auftrag gegeben habe und dass er sich zu diesen Taten auch bekenne. Dass es eine erste Stellungnahme Bin Ladens gegenüber einer pakistanischen Zeitung gibt, in der er die Tat von vornherein als dem Koran widersprechend grundsätzlich von sich weist, damit nichts zu tun gehabt haben will, wird in dem Urteil weder erwähnt geschweige denn erörtert. Das Gericht erkennt die Widersprüche mit späteren Aussagen nicht und setzt sich folglich auch nicht mit der Frage auseinander, ob die Bin Laden Geständnisse nicht Gegenstand einer fortlaufenden Fälschung sein könnten. Bekanntlich stimmen die biometrischen Daten unter den Versionen nicht überein. Die Stimme ist zum Teil lediglich einem Standfoto unterlegt. Ganz abgesehen davon, dass die moderne Digitaltechnik es erlaubt, an Hand einer Aufzeichnung von nicht mehr als 10 Minuten jedem beliebigen sprechenden Menschen exakt das Gegenteil dessen in den Mund zu manipulieren, was er gerade im Begriffe ist von sich zu geben.

Doch nachdem nun die gesamte Monstertat des 11.9. in groben Umrissen von der alles überragenden Al-Kaida-Person eingestanden worden war, blieb nur noch die Detailplanung mit der Zuordnung der Entführung der vier Passagiermaschinen auf die Piloten und deren Unterstützung durch die terroristische Vereinigung aus Hamburg, darunter den Verurteilten Motassadeq aufzuklären. Dies wurde durch zwei weitere Geständnisse ermöglicht. Es trifft sich, dass zum ersten Jahresgedenken des 11.9. sich auf höchst konspirative Weise zwei der wichtigsten Mitarbeiter Bin Ladens bei dem Journalisten Yosri Fouda des arabischen Senders Al Jazeera in London melden. Es handelt sich um Ramzi Binalshibh, den nicht zur Einreise in die USA gelangten vierten Piloten aus Hamburg, dem das Visum verweigert worden war. Dieser Mann war nach dem Scheitern der Einreise von Al Kaida sozusagen in Zweitverwendung zum Koordinator der Planung und Durchführung der Anschläge zwischen der Führung in Afghanistan einerseits und der Terrortruppe in Hamburg bzw. den USA andererseits bestimmt. So konnte dieser Zeuge ins Einzelne gehende Aussagen sowohl über die Szene in Hamburg als auch in Afghanistan und den USA machen. Er wusste, wie die Attentäter nach Afghanistan gelangten, wie lange sie blieben, wie sie zum Terror ausgebildet wurden und welche Funktionen sie zu übernehmen hatten. Er konnte das Zusammentreffen der Attentäter, auch Motassadeqs mit Osama bin Laden bestätigen. Dieser will bin Laden zwar nicht gesehen haben, doch der Koordinator weiß es besser.

Zusammen mit diesem Koordinator der Terroranschläge drängte auch der militärische Führer von Al Kaida namens Khalid Scheich Mohammed zur Aussage vor dem Al Jazeera Journalisten. Inzwischen ist weltweit bekannt, dass Scheich Mohammed eine kaum noch zu fassende Zahl von geplanten, versuchten und ausgeführten spektakulären Terroranschlägen gegen Gott und die Welt einschließlich Papst und amerikanische Präsidenten gestanden hat. Mit seinem Geständnis in Sachen Al Kaida und Hamburg scheint nun erwiesen, dass sich alles exakt so abgespielt haben muss, wie von der amerikanischen Regierung verlautbart. Danach war tatsächlich der Student Mohammed Atta der Anführer der Hamburger Zelle. Er mit zwei weiteren aus dem deutsch-muslimischen Umfeld kommenden Piloten hijackten die Passagiermaschinen und steuerten sie in die Ziele. Ihnen wird der Vierte als Ersatzpilot beigegeben, dazu einige Muskelmänner, die in den Flugzeugen den Widerstand brechen und für Disziplin sorgen sollten.

Nun hätte der Verwertung dieser Geständnisse der Einwand der Anwendung von Folter entgegenstehen können. Doch wie das Schicksal so spielt, die beiden Kronzeugen drängen auf ein Interview mit dem Al Jazeera Journalisten, das höchst konspirativ, vor ihrer Verhaftung durch pakistanische und amerikanische Dienste in Pakistan zustande kommt. Der Journalist nimmt den Kontakt über Mittelsmänner auf, bannt das Interview auf Video mit Tonband. Das Video wird von den Al Kaida Typen zurückbehalten, die spätere Übersendung nach London versprochen, dann jedoch nicht eingehalten. Statt dessen gibt es Fotos und eine allerdings verzerrte Bandaufzeichnung. Nun setzt sich der besagte Al Jazeera Mitarbeiter mit einem auf Geheimdienstnachrichten spezialisierten englischen Journalisten zusammen und hält das Gehörte in dem Buch „Masterminds of Terror" fest. Gefertigt wird auch eine Fernsehsendung, in der Standbilder der beiden Al Kaida Größen zu sehen sind, denen nun angebliche Bandmitschnitte der beiden Zeugen unterlegt sind. Die dort zu vernehmenden Aussagen stimmen mit der Darstellung in dem Buch überein, das sich das Gericht im „Selbstleseverfahren" zu Gemüte führt. Und erfreulicherweise stimmen die Aussagen im Buch mit allem überein, was das FBI und die unabhängige Kommission des amerikanischen Kongresses herausgefunden hatte. Das können wiederum die im Verfahren auftretende Vertreter des FBI und der Unabhängigen Untersuchungskommission des amerikanischen Kongresses auch mündlich bezeugen. Noch stimmiger wird das Ganze für das Gericht dadurch, dass das Zeugnis der amerikanischen Kollegen auch mit den Aussagen der mit den US-Behörden zusammenarbeitenden Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes übereinstimmt. Wundersamer Weise ging so das Puzzle für das Gericht bis zum letzten Steinchen auf. Das Gericht verschaffte sich ein Bild von der Glaubwürdigkeit des Al Jazeera Journalisten, indem es ein Londoner Gericht um Vernehmung im Wege der Amtshilfe bat. Das Protokoll der Londoner Gerichtsverhandlung wird in Hamburg verlesen. Und dort findet man nun wiederum bestätigt, dass der Journalist nach eigenen Aussagen das in Buch und TV-Fassung niedergelegte Gespräch exakt, so wie beschrieben, geführt, nichts hinzu gefügt und nichts weggelassen habe. Zur weiteren Untermauerung konnten die Stimmtechniker des Bundeskriminalamtes feststellen, dass die in einer Fernsehsendung hinter Standbildern aus dem „Off" gesprochene Stimme die des verhinderten Piloten und Al Kaida Koordinators gewesen sein „könnte". Als Vergleichsbasis diente dessen Rede auf dem innerhalb der muslimischen Studentengruppe um Mohammed Atta gefeierten arabisch-türkischen Hochzeit in Hamburg, die auf Band aufgezeichnet worden war und daher nun stimmlich ausgewertet werden konnte. Einfühlsam erkannte das Gericht auf Glaubwürdigkeit des Journalisten, der ja gar keinen Anlass gehabt haben könne, eine Stimme zu verfälschen. Dass der Journalist möglicherweise für einen Geheimdienst gearbeitet haben könnte, lag außerhalb der Vorstellungswelt des Gerichts.

Da die beiden Interviewpartner ja erst nach dem Gespräch von den Staatsgewalten Pakistans und der USA hinter Schloß und Riegel gebracht worden, folglich zur Zeit des Interviews noch in Freiheit waren, konnten sie, so glaubt das Gericht, aus freien Stücken dem Journalisten gegenüber den wahren Ablauf der Ereignisse bis in alle Details hinein schildern. Ein Glücksfall, denn so konnte unterstellt werden, dass die Aussagen des Interviews in Pakistan ohne Folter zustande gekommen waren. Hilfsweise meint das Gericht in Hamburg, selbst wenn später gefoltert worden wäre, wäre ja nach der UN-Folterkonvention dies nur dann zu berücksichtigen gewesen, wenn die Anwendung von Folter hätte bewiesen werden können. Doch davon könne keine Rede sein.

Gibt das Urteil den Verfahrensablauf zutreffend wieder, so scheinen weder die Verteidiger noch die Bundesanwälte aus Karlsruhe in der Lage gewesen zu sein, den Kronzeugen Al Jazeeras einem Kreuzverhör nach angelsächsischer Machart zu unterwerfen.

So kommt es, dass das Gericht den Sachverhalt von Vorbereitung und Ablauf der Terroranschläge in den USA letztlich auf das Hörensagen eines Journalisten gründet. Zwar hatte die amerikanische Regierung nach dem 11.9.2001 ein die Sachverhalte objektiv darstellendes Weißbuch versprochen, diese Zusage jedoch schnell wieder zurück gezogen. Eine amtliche Darstellung der Ereignisse außerhalb der vielen Presseverlautbarungen gibt es folglich nicht.

Eine erste Untersuchung außerhalb der Regierung oblag den Geheimdienstausschüssen des amerikanischen Kongresses. Doch die waren in ihrem Auftrag darauf beschränkt, Fehler in der amtlichen Nachrichtengewinnung vor dem 11.9. aufzudecken und Anregung für Verbesserungen zu erarbeiten. Dass in dem Abschlussbericht ein Bild des administrativen Chaos zwischen CIA und FBI herauskommen würde, war für Kenner der Szene im Voraus klar. Eine den Terror seit Jahrzehnten als Instrument verdeckter Politik nutzende CIA eignet sich kaum zur Terrorbekämpfung im Heimatland. Es war ja auch die CIA, die über lange Jahre mit Osama bin Laden zusammengearbeitet hatte. Und es bedurfte wohl des Einsatzes der CIA, um am Tag nach dem 11.9. große Teile der Bin Laden Familie trotz eines über den gesamten nordamerikanischen Kontinent verhängten Flugverbots mit Sondermaschinen ausfliegen zu lassen, ohne auch nur eine einzige Zeugenvernehmung der Strafverfolgungsbehörden zu veranlassen. Auch hatte die CIA nach dem Bericht der Geheimdienstausschüsse vor dem 11.9. einen Großteil der späteren Attentäter unter Beobachtung, hatte auch die Erteilung von Einreisevisa wohl gezielt nicht verhindert. Da zudem die Terrorbekämpfung in den USA an der Spitze von einer Arbeitsgruppe aus FBI und CIA gelenkt wird, die allerdings unter Führung der CIA steht und personell zu rund 80% aus der CIA bemannt wird, dürften einer erfolgreichen Terrorbekämpfung enge Grenzen gesetzt sein.

Den Geheimdienstausschüssen folgte auf Grund wütendenr Proteste der Angehörigen der Opfer des 11.9. die sogenannte unabhängige Kommission des Kongresses. Unter dem Druck der Bush-Regierung, und einem extrem geringen Geld- und Zeitansatz einigten sich die beiden Parteien bereits vor Aufnahme der Untersuchung, in ihren Abschlussbericht nur Sachverhalte aufzunehmen, die zwischen den Mitgliedern unstrittig waren. Damit hatte es die republikanische Regierung im Zusammenspiel mit der republikanischen Kommissionsmehrheit in der Hand die Wahrheitsfindung schon in der Vorbereitungsphase nach Bedarf zu steuern, letztlich zu manipulieren. Hier wie im Fall der Geheimdienstausschüsse stammte ein Großteil des Personals zur Untersuchung des staatlichen Totalversagens am 11.9. aus den Beständen der Regierung und der CIA. Der Schlussbericht des Ausschusses ist daher zur Wahrheitsfindung eines Gerichts nur sehr begrenzt geeignet.

Das Hamburger Gericht hat neben dem Vertreter des FBI einen Mitarbeiter gerade dieser Kommission gehört und betont in seiner Urteilsbegründung die allseitige Übereinstimmung mit den Auslassungen der beiden Kronzeugen vor dem ja doch nicht folternden Al Jazeera Journalisten!

Eines haben diese Wahrheitsfindungen gemein, seien es die der amerikanischen Kongressausschüsse, oder die des Hamburger Gerichts: Sie gehen allesamt von dem umfassenden Geständnis des Osama bin Laden aus und bleiben dann in Bezug auf die konkrete Ausführung der Tat an den in die Einzelheiten gehenden „Geständnissen" der oberen Al Kaida Größen hängen, statt sich mit den unendlichen Widersprüchen des Tatgeschehens auseinander zu setzen.

Das fängt mit der Finanzierung an. Das Gericht spricht von Finanzierungen aus dem arabischen Raum. Dass jedoch der damalige Amtschef des pakistanischen Geheimdienstes wenige Tage vor dem Attentat ausgerechnet über einen gemeinsamen Bekannten mit Osama Bin Laden eine Überweisung in Höhe von 100.000 Dollar an Mohammed Atta veranlasste, wird nicht zur Erörterung gestellt. In diesem Zusammenhang wäre auf die enge Zusammenarbeit von CIA, pakistanischem und saudischen Geheimdienst zu verweisen, in die früher auch Osama bin Laden auf das Engste eingebunden war. Auch dass der Chef des pakistanischen Dienstes am Tag des 11.9. selbst in Washington weilte, um mit hohen Vertretern der amerikanischen Geheimdienste sowie des Kongresses Gespräche zu führen müsste zu Nachdenklichkeit führen.

Die Ungereimtheiten erstrecken sich auf die fehlenden Namen der Täter auf den veröffentlichten Fluglisten der Airlines, auf das Eingeständnis des FBI Chefs Mueller, man wisse letztlich über die Identität der Täter nicht Bescheid. Es folgt die Frage, weshalb Attentäter mit mehreren Koffern voller Beweismittel ausgerechnet in den Selbstmord fliegen. Wie die vier Attentätergruppen in wenigen Minuten vier Flugzeuge mit Hilfe von Teppichmessern ohne jede Gegenwehr der Piloten und Mannschaften in ihre Gewalt bringen konnten, weshalb auch nicht einer der vier Piloten und Copiloten das eingeübte Signal für Flugzeugentführung in seinen Funkcode eingeben konnte, wie das Totalversagen der amerikanischen Luftabwehr zu erklären sein könnte, die bis zum 11.9. des Jahres 2001 immerhin alle 67 Luft-Notfälle zur Zufriedenheit klären konnte. Dass man 400 Meter hohe Gebäude durch weich werden Stahl nicht mit annähernder Fallgeschwindigkeit zum Einsturz bringen kann, dass Explosionen von Feuerwehr, Polizei, TV-Reportern und vielen Zeugen wahr genommen wurden. Dass in Shanksville die Passagiermaschine nicht in das hierfür in Anspruch genommene Loch einschlug und dass das Pentagon von einem Körper durchschlagen wurde, der in Höhe und Breite nicht mit dem Profil des angegebenen Flugzeugtyps übereinstimmt. All das hätte ein unabhängiges Gericht stutzig machen müssen, von der zur Unparteilichkeit ebenfalls verpflichteten Generalbundesanwaltschaft ganz zu schweigen.

Sollte es sich bei den Anschlägen des 11.9. um das Ereignis handeln, das sich massgebliche Politiker der neuen Bush-Administration im September 2000 zur Ingangsetzung militärischer Operationen in Nahost und Asien in dem „Report on Rebuilding America’s Defenses“, vorgelegt im Zuge des „Project for the New American Century“ (PNAC), ausdrücklich gewünscht hatten, ein die öffentliche Meinung zu mehr Militärausgaben und Kriegsbereitschaft umstimmendes katalytisches Ereignis, ein „neues Pearl Harbor", dann haben wir es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit dem altbekannten geheimdienstlichen Instrument einer Operation unter falscher Flagge zu tun. Dann dienten die muslimischen Studenten zum Aufbau eines Sündenbockszenarios, für das viel Geld investiert wurde, um die eigentliche Tat zu verdecken. Diese war auf das psychologische Umsteuern der amerikanischen Massen gerichtet, wie seinerzeit in Pearl Harbor.

Gerichte als dritte Gewalt in das Dickicht derartiger Operationen geschoben, sollten sich sachkundig machen. Im Zweifel wird in derartigen Fällen die Beweisaufnahme des Gerichts durch gezielte und in der Regel raffinierte Täuschung auf die schiefe Bahn gelenkt. Dagegen müssen sich die einem rechtsstaatlichen Verfahren verpflicheten Gerichte wehren und im Zweifel im Netz kriminalistischer Verführung und Manipulation hängen bleibende Menschen frei sprechen. Das Hanseatische Oberlandesgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof sind an dieser Frage blind, taub und stumm vorbeigegangen. Mounir El-Motassadeq ist mit einiger Sicherheit das Opfer einer der Welt der Geheimdienste nicht gewachsenen Urteilsfindung geworden und hätte insoweit folglich mangels Beweises freigesprochen werden müssen.

Solidaritätsbekundungen und Beiträge für die Freilassung von Mounir El Motassadeq an: Elias Davidsson, Henri-Spaak Str. 106, 53347 Alfter, <!-- var prefix = '&#109;a' + 'i&#108;' + '&#116;o'; var path = 'hr' + 'ef' + '='; var addy25133 = '&#101;l&#105;&#97;sd&#97;v' + '&#64;'; addy25133 = addy25133 + 't-&#111;nl&#105;n&#101;' + '&#46;' + 'd&#101;'; var addy_text25133 = 'eliasdav (bei) t-online . de '; document.write( '<a ' + path + '\'' + prefix + ':' + addy25133 + '\'>' ); document.write( addy_text25133 ); document.write( '<\/a>' ); //-->\n This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it <!-- document.write( '<span style=\'display: none;\'>' ); //--> Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. <!-- document.write( '</' ); document.write( 'span>' ); //-->

Daniele Ganser

ganser_gladio_thump
NATO Geheimarmeen in Europa

David Ray Griffin

griffin_osama_thump
Osama Bin Laden - Tot oder Lebendig

Marcus B. Klöckner

kckner_der_kampf_thump
9/11 - Der Kampf um die Wahrheit