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Back Der schwarze Dienstag 11. September 2001 Ermittlungsakten Mzoudi, Schily und der Tanz der Schlapphüte

Mzoudi, Schily und der Tanz der Schlapphüte

Als am 5. Februar 2004 Abdelghani Mzoudi vom fünfköpfigen Richtergremium des Oberlandesgerichts in Hamburg freigesprochen wurde von dem Vorwurf, Mohammed Atta und der Osamabande beigeholfen zu haben, saß wegen desselben Vorwurfs bei derselben Beweislage Mounir Al-Motadassadeq schon über ein Jahr von seiner lebenslänglichen Haft ab. Der Bundesgerichtshof hat das Motassadeq-Urteil mittlerweile kassiert und den Fall an das OLG zurückverwiesen. In den USA wartet derweil seit Sommer 2001 Zacarias Moussaoui auf eine Verhandlung seines Falles als sogenannter „zwanzigster Attentäter". http://www.caci.com/homeland_security/menu_mous.shtml Diese drei Fälle sind weltweit die einzigen, bei denen von einer direkten Mittäterschaft an den Anschlägen des 11.9. ausgegangen wurde. 3 Fälle, und drei Mal reicht das Beweismaterial nicht aus – drei Justizskandale.

Ein „Sieg der Justiz" war nicht zu feiern, nur weil man Mzoudi freigelassen hatte. Diese Verneinung der offiziellen Bewertung der derzeitigen Lage gilt nicht nur, weil auch seine Berufungsverhandlung vor dem BGH noch aussteht. Sondern weil offenbar wurde, dass die bundesdeutsche Justiz den Geheimdiensten zum Fraß vorgeworfen worden war. Eine zurückhaltende Formulierung angesichts der auch von der CDU/CSU konstatierten Obstruktion der Gewaltenteilung. Normalerweise spricht man in solchen Fällen von „Staatsstreich".

2001 und zuvor

Geheimdienste

Unter allen Schlapphutgilden dieser Welt sind manche wohlgeordnet - in der DDR hatte die Stasi durchnummerierte Hauptabteilungen[1], in England heißen die bekannten Nummern MI5, MI6, und sogar James Bond ist sauber mit einem 007-Nümmerchen versehen. In Deutschland kümmert sich zunächst wohlgeordnet, wenn auch ohne Nümmerchen, der BND ums Ausland und der Verfassungsschutz ums Inland. Wenn da nicht noch MAD, Amt für Nachrichtenwesen, BfV und Landesämter des Verfassungs-schutzes wären, das BKA, Bundesgrenzschutz, diverse Polizeiabteilungen (Staatsschutzabteilungen der LKAs), Sonderkommissionen und außerdem noch „befreundete" Dienste z.B. der USA, von CIA über FBI bis NSA, mit denen man wohl mehr als nur ein wenig Datenaustausch betreibt. Das alles wird aber angeblich in Berlin koordiniert, man spreche sich ab und mag sich, und Demokraten sind sie ja alle sowieso. Selbst wenn sie übereinander stolpern oder miteinander tanzen.

Also ist es nicht unanständig, nachzuschauen, was die guten Zuständigen über die bösen Unholde in der Hamburger Marienstraße wussten. Hätte nicht der Mord an über 3000 Menschen in WTC und Pentagon verhindert werden können?

„Wir waren alle so überrascht" – die Standardlüge aus den USA auch hier

Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz war besonders zuständig. Die übergeordnete Innenbehörde wechselte im Winter 2001 aus der Hand der SPD an einen Herrn Schill. Da die Akten nicht verbrannt und das Personal nicht in KZs verbracht worden waren, verantwortete Schill nun eine Zeit lang, was Rotgrün 2001 an Erbschaft hinterlassen hatte. Sein Innenstaatsrat Wellinghausen, der kurz vor Schills eigenem Abgang geschasst worden war, fand das alles so interessant, dass er es laut „Hamburger Abendblatt" vergaß, die Polizeiakte über die 2001-Aktivitäten in der Marienstraße zurückzulegen und sie aus dem Amt mitnahm. Ein „Geheim"-Stempel reizt eben, das alles mal lesen zu dürfen, und Potential für künftige „Gefälligkeiten" wirft eine Geheimakte vielleicht auch ab. Herr Wellinghausen bestreitet das alles übrigens, die Hamburger Bürgerschaft beschäftigte sich intensiv damit, denn: "Das als Verschlusssache eingestufte Dokument enthielt eine Aufstellung der Verfassungsschutzerkenntnisse über die Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta, einer der Attentäter des 11. September 2001."

Also halten wir uns an das LfV selbst, an den guten alten Verfassungsschutzbericht, der April 2002 für das Jahr 2001 vorgelegt wurde. Nach mancherlei Erbaulichem über Osama und die Wilde 19, auch Islamismus, finden wir dort: „Am 12.09.01, 22.18 Uhr, übermittelten US-Behörden deutschen Sicherheitsbehörden eine Liste mit 19 Tatverdächtigen,"

Zur selben Zeit wurden auch die sogenannten Passagierlisten veröffentlicht. Und so entstanden bekanntlich statt 4 klarer Listen pro Flugzeug jeweils mindestens zwei Namensaufzählungen mit einigen Jokern – ausgetauschten oder nachträglich eingefügten Namen. Das Spiel begann. Das mit der öffentlichen Wahrnehmung.

Denn kein Wort verliert dieser Verfassungsschutzbericht darüber, dass man seit vielen Jahren die Telefone und die Marienstraße 54 überwacht hatte. Das sagte das LfV erst am 18.11.2002: „Tatsache ist, dass mehrere deutsche Sicherheitsbehörden gegen Herrn Darkazanli ermittelt haben und zur Zeit noch ermitteln. Hierzu konnte das LfV eigene Erkenntnisse beisteuern, die auch an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden."

Lassen wir den unerheblichen Namen Darkazanli beiseite. Mit den vielen Namen der unter Verdacht stehenden Unholde wird man ganz konfus gemacht. Wir haben es amtlich: „mehrere deutsche Sicherheitsbehörden" schnüffelten. Aber nicht das BKA. Das wollte zwar, durfte aber nicht. Was durch eine Anfrage einiger CDU/CSU-Abgeordneter im Bundestag ebenfalls amtlich wurde. Antwort Bundestagsdrucksache 14/7247.[2]

Nur das BKA durfte nicht mitmachen beim Tanz der Schlapphüte. Das wurde von Kay Nehm angeordnet. Nehm ist weisungsgebundener Generalbundesanwalt und behauptete, da habe das BKA keine ermittlungsrelevanten Beweise in der Hand gehabt. Für alle anderen war die Marienstr. verdächtig genug gewesen....

Seine Weisungen erhält er von der Bundesjustizministerin. Außer – ja außer wenn er sie direkt aus dem Kanzleramt bekommt wie direkt nach dem 11.9.. Es wurde ihm dort gesagt, wie und gegen wen zu ermitteln sei. Die 500 BKA- und LKA-Beamten, die nach dem 11.9. ausschwärmten, wurden gelenkt. Warum das? Beinhaltet diese Information aus dem Deutschen Richtertag 2003 ([3]) nicht auch, dass Nehm Weisung erhalten hat, gegen wen NICHT zu ermitteln sei?

Wer war „unser Mann in der Moschee" – und war es nur einer?

Wenn die WG Attas aber auch schon Jahre vorher observiert worden war - wo sind die Berge des Belastungsmaterials aus über 30 Hausdurchsuchungen nach und den Jahren der Observierungen vor dem 11.9.? Ich spreche also NICHT von US-Akten, die dem Gericht nicht vorgelegt wurden, sondern von Ermittlungsergebnissen aus Hamburg ! Das OLG erhielt offenbar nur Auszüge nach Gusto der Dienste, diese Belanglosigkeiten aber in rauen Mengen. Bekanntlich werden so auch parlamentarische Untersuchungsausschüsse lahmgelegt. Nicht durch ein „Mauern" wie früher, sondern durch nicht zu bewältigende Aktenberge. Die harten Infos wie die „Wellinghausen-Liste", die BKA-Ermittlungen aus dem Frühjahr 2001 (die Nehm als unzureichend eingestuft hatte), die Antworten auf –zig öffentlich gestellte Fragen.

Die Geheimniskrämerei ergibt nur dann Sinn, wenn die Observierung Ergebnisse erbracht hat, die der deutschen und der US-Regierung mehr schaden als den Angeklagten Mzoudi und Motassadeq. Die Dienste beider Staaten haben jedenfalls in der Hamburger Marienstraße 54 im Vorfeld des 11. September ein seltsames Spiel getrieben. Die Frankfurter Allgemeine Sonntageszeitung sprach am 2. Februar 2003 von „den Augen diverser Nachrichtendienste". Und: „Das LfV verfügte über einen Mitarbeiter, der das Amt mit detaillierten Informationen über die Al-Quds-Moschee und ihre radikalen Stammgäste versorgen konnte."

Zählen wir mal durch, wer dieser Mitarbeiter NICHT gewesen sein kann: Atta, Al-Shehhi, Jarrah nicht, denn diese konnten nach dem 11.9. nicht mehr aussagen. Binalshib auch nicht. Sonst säße ja ein LFV-Mann in den USA in Haft. Darkazanli ebenfalls nicht und auch nicht Zammar, an denen sich auch schon die CIAler die Zähne ausgebissen hatten beim Versuch, Darkazanli »als Agenten zu gewinnen« (Chicago Tribune, 31.10.2001). Es sei betont, dass mit Zammar und Darkazanli Leute geworben werden sollten, die bis heute in jedem Bericht als „mutmaßliche Terroristen" bezeichnet werden. Noch deutlicher: es waren nicht Bekannte und Freunde derjenigen, die für Terroristen gehalten wurden, sondern die Terroristen selbst, die angeworben werden sollten.

In welch hohem Maße uns Unsinn erzählt wird, offenbart folgende Anekdote: Am 31. Oktober 2001 brachte ein serbischer Einbrecher einen Stoß Darkazanli-Akten ins Hamburger Polizeihauptquartier. ("CIA stalked Al Qaeda in Hamburg") Die habe er gerade gestohlen, erklärte er. Wie es Einbrecher bekanntlich gerne machen, sie bringen ihre Beute zur Polizei. Interessant dabei ist nicht nur die offensichtliche liebe Not mancher Ermittler, das Vorhandensein bestimmter Akten zu erklären, sondern die Pointierung auf „serbisch". Als hätte nicht ein Durchschnittseinbrecher gereicht. Es ist eben einer der vielen kleinen Anhaltspunkte, die (hier völlig unfreiwillig und als Randnotiz zu einer Randbegebenheit eines Nebenschauplatzes) darauf hindeuten, dass die Hamburger Ereignisse mit denen auf dem Balkan in einer noch zu klärenden Verbindung stehen.

Zurück zu „unserem" Mann unter den Islamisten: Motassadeq und Mzoudi waren es gewiß auch nicht. Auch nicht der auf der Flucht befindliche Bahaji. Also war der Mitarbeiter des LfV irgendeine der unzähligen anderen Personen. Ein „mutmaßlicher Terrorist"? Lassen wir es zunächst dabei. Wie schon erwähnt, suchte sich auch die CIA Leute aus den Hamburger Islamistenkreisen aus. Wir wissen nicht, ob sie ebenfalls erfolgreich waren, wir können es nur vermuten. Denn wenn wir schon einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes haben und bestätigt bekommen, dass sich die CIA, konkret ihr Ortshäuptling Thomas Volz, heftig um Mitarbeiter aus der Szene bemühte, dann ist es völlig unwahrscheinlich, dass dabei nicht über die Jahre auch Erfolge erzielt wurden. Ziehen wir nun noch die Parallele zum Fall „NPD-Verbot", wo höchstrichterlich festgestellt worden war, dass viele Agenten zugleich eingesetzt waren, teils ohne Wissen voneinander, so ist davon auszugehen, dass eine derartige Situation erst recht bei mehreren deutschen UND ausländischen Diensten bestanden haben dürfte. Ein Tanz der Schlapphüte, und nachweislich mit gegenseitigen Verstimmungen, wenn man übereinander stolperte.

Dass in Hamburg ein interessantes Beobachtungs- und Rekrutierungsfeld bestand, belegt die „Operation Zartheit", die seit Herbst 1997 vom BfV gestartet worden war: eine allumfassende Beobachtung, von der im amtlichen Dokument „Verfassungsschutzbericht" jedoch seltsamerweise nichts zu lesen war. Selbst die FASZ konstatiert in der Nachschau: „... während der Gespräche, die das BfV abhörte, fiel zweimal Mohammed Attas vollständiger Familienname "Mohammed Atta Al Amir". Das BfV behauptet jedoch, man habe "nur Vornamen identifiziert". Es bestand somit nicht etwa das Problem, einerseits sinistre Planungen zu belauschen, andererseits nicht zu wissen, wer diese plante. Die Handelnden und ihre Beziehungen untereinander waren bekannt. . Davon war jedoch in den ersten Verlautbarungen der Dienste nichts zu lesen Anders gesagt: wenn in dieser wichtigen Frage nach dem 11.9. gelogen wurde, steht zu vermuten, dass es sich nicht um die einzige Lüge handelt. Die Dienste geben nur das zu, was ihnen unwiderlegbar nachgewiesen wird – aber sie sind zunächst in hohem Maße die Quellen und Hüter der Informationen.

Vier Jahre Zartheit

Eine Geheimdienstoperation, die von Herbst 1997 bis 11.9.2001 vier Jahre lang Daten sammelt, bei der zumindest ein Mitarbeiter eingeschleust ist, an der mehrere Geheimdienste beteiligt waren, bei der weitere Anwerbeversuche scheiterten, eine solche Operation wäre völlig sinn- und zwecklos, wenn sie nur telefonisch ausgetauschte Kochrezepte zum Ergebnis gehabt hätte statt handfester Verbrechensplanungen. (Es wurde aber schon im März 1999 einer der angeblichen Attentäter des 11.9. ausgemacht und an die CIA gemeldet ! Das wäre reine Zeit- und Energieverschwendung gewesen. Zumal es für einen Interessierten eine Frage von wenigen Stunden gewesen sein muß, simple Beziehungsgeflechte aufzudecken. Es handelte sich ja NICHT um „Schläfer" in Hamburg, die im Verborgenen agierten, sondern um eine putzmuntere „Islam-AG" an der Uni, um Treffen in einer öffentlichen Moschee, nicht um irgendetwas Verborgenes.

Was also rechtfertigte vier Jahre Aufwand? Worin bestanden die Erkenntnisse, die das BKA veranlasst hatten (obwohl es mit der „Operation Zartheit" des BfV nichts zu tun hatte), im Jahr 2001 ermitteln zu wollen? Weit interessanter als die Aussagen der Dienste sind somit die Tatsachen, die von diesen NICHT erwähnt, besprochen und erklärt werden. Und damit meine ich nicht einmal, dass den Ermittlern aufgefallen sein müsste, dass Mohammed Atta und Al-Shehhi zwischen 1998 und 2000 auf den Philippinen waren zwecks Flugunterricht, was wegen ihrer gleichzeitigen Anwesenheit in Hamburg unmöglich war. Wie Bröckers und ich nachwiesen, gibt es -zig Anhaltspunkte, von einem „doppelten Atta" auszugehen. Einer der handgreiflichsten war z.B. die Erlangung zweier Visa am selben Tag, dem 10. Januar 2001. Die jüngsten Forschungen Hopsickers in Florida belegen den rüpelhaften, saufenden, schon fliegen könnenden, Frauen nicht abgeneigten Atta. Das ist derselbe wie der auf den Philippinen. (Auch in den USA gibt es Atta gleich mehrmals. Wobei Hopsicker noch vergessen hat, dass Atta am 7.9. abends auf dem selben Inselchen wo Bush zwei Tage später residierte, ebenfalls gesehen wurde.)

Wenn Atta der „Zartheit" nicht entwischte, sondern in Hamburg blieb und brav sein Examen machte, sollte unseren Schlapphüten dieser Widerspruch auch längst aufgefallen sein. Aber von einem Dementi der Informationen aus Fernost war nichts zu hören. Aber wenn die Lausch- und Überwachungsaktion eher eine Rekrutierungskampagne und eine Trickserei mit und gegen andere Dienste und deren Anwerbungen war, dann kann schon Unklarheit über den Aufenthaltsort der – angeblichen - Hauptpersonen aufkommen.

(...)

2003:

Während es die US-Regierung noch immer nicht schaffte, den angeblichen "20. Attentäter"

Moussaoui vor Gericht zu bringen, gelingt es den deutschen Hilfswilligen („Koalition der Willigen" war der Begriff Bushs für Staatsregierungen, die hinter seiner Politik standen) , wenn man schon nicht offen im Irak mitmacht, so doch die materiellen und geistig-medialen Nachschubwege für die US-Kriege bereitzustellen. Zu letzteren gehört die Verurteilung Motassadeqs wegen "Beihilfe zu etwas". Natürlich ist die offizielle Anschuldigung eine „Beihilfe zum Mord in über 3000 Fällen am 11.9.2001". Eben dieser Mord, der Verlauf des Tages, die Täterschaft Attas usw. sind dabei jedoch völlig ungeklärt, und sie waren nie Gegenstand einer Gerichtsverhandlung, nicht hier, nicht in den USA (– deshalb nenne ich die Anklage Beihilfe zu "etwas"). Der Richter geht daraufhin schnurstracks in die wohlverdiente Pension und wird wohl im irdischen Leben nie wieder belästigt werden, keiner wird ihm je wieder die Koffer klauen (bei einer Dienstreise in die USA gingen ihm kurzzeitig die Gerichtsakten auf diese Weise verlustig).[4]

Aus der Sicht des Auslands nimmt man es nicht so genau mit einer differenzierten Sicht auf unsere Gewaltenteilung, auf den Willen von Regierung und Bevölkerung (durchaus nicht immer identisch), vergleichbar damit, wie wir z.B. „die Franzosen" oder „die Amis" sagen. "Die Deutschen" hatten somit aus Sicht der US-Presse geurteilt, dass am 11.9. Atta, Jarrah und Al-Shehhi etwas Böses taten – aus dem Umkehrschluß, dass, wo Terrorhelfer verurteilt werden, der Terror und die Terroristen gerichtlich geklärt wurden. Die Deutschen mit ihrem guten Ruf in Sachen Genauigkeit, Sorgfalt und auch ihrer kritischen Distanz zu der US-Politik Bushs hatten also die Bush-Version des 11.9. abgesegnet. Das war die mediale Wirkung des Urteils.

Die profane Wirklichkeit war jedoch ganz anders: nicht einmal war bewiesen worden, dass Atta und die anderen in den Terrorflugzeugen saßen (anhand z.B. von Bordkarten, Videos beim Einchecken usw.). Das war gar nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern nur ob und nicht wozu Motassadeq beihalf, irgendwie, und Mzoudi angeblich auch, irgendwie. Bundeskanzleramt und Innenministerium weigerten sich in Sperrerklärungen, das CIA- und FBI-Material, das zur Verfügung stand, dem Gericht zur Prüfung zu übergeben mit der Begründung der oben angeführten Geheimhaltungsverpflichtung - aber auch abgehörte Telefonate und andere eigene Akten blieben unter Verschluss. "Das Wohl des Bundes" war ihr Argument (wörtlich aus der Begründung des Kanzleramtes!, AP 22.1.2003). Als sei in einem Staat mit Gewalten-teilung das Funktionieren der Justiz unerheblich oder minder wichtig für das Wohl des Staates. Ramzi Binalshib durfte nicht als Zeuge vernommen werden - die Verteidigung stand blank da. Und ließ es zu, ihrer prozessualen Rechte auf Beweismaterial beraubt zu sein. Peinlich war nur, dass eben auch die Staatsanwaltschaft nichts außer Behauptungen in der Hand hatte.

Ein Wort zu Ramzi Binalshibh, dem angeblichen Drahtzieher des 11. September, dessen angebliche Aussagen vor dem FBI nicht in die zwei Prozesse eingebracht werden sollten, der als Zeuge nicht verhört werden durfte, der dann aber angeblich die anonyme Quelle des BKA gewesen sein soll:

Niemand weiß, ob er wirklich in Pakistan verhaftet wurde (die betreffende, vor TV-Kameras als Binalshib bezeichnete Person trug eine weiße Binde um den Kopf) und ob er in den USA in Haft ist. Gesehen hat ihn keiner. Vieles spricht dafür, dass er ein CIA-Agent ist, in dessen Namen Aussagen je nach Erfordernis präsentiert werden.

Schon zu Prozessauftakt im Fall Mzoudi im August 2003 ließen die Verteidiger wissen, dass für sie durchaus Fragen bzgl. der Haupttäterschaft offen waren. Während des gesamten Prozesses wurde immer klarer: Beweise für die Anklage lagen nicht vor. So dass schon seit Monaten absehbar war: Mzoudi würde womöglich freigesprochen werden.

So sagte z.B. der Präsident des Verfassungsschutzes, Heinz Fromm, am 24.10. 2003 aus, die Anschläge seien nicht in Hamburg von der Gruppe um die mutmaßlichen Flugzeugentführer, sondern in Afghanistan von der Al-Qaida geplant worden.

Eine passende Aussage für die Anklage, um zwar aus der Beweispflicht zu entwischen und aber den Bushisten dabei nicht allzu sehr entgegentreten zu müssen, also eine Aussage, die dazu diente, die Fassade aufrecht zu erhalten. Denn

a) Fromm wurde natürlich nicht nach den Quellen seiner Erkenntnis gefragt - obwohl es doch erheiternd gewesen wäre zu erfahren, wie die deutsche Verfassung in Afghanistan geschützt wird. Afghanistan ist groß und Osama ist weit und Fromms Quellen blieben dunkel.

b) die Story von Osama und seinen wilden 19 wurde nicht angekratzt, auch nicht die von Atta und Co. als Osamas Vollstreckern

c) zur eigentlichen Frage, WAS denn nun in Hamburg überhaupt geplant, getan oder beigeholfen wurde, sagte Fromm damit nichts. Er hatte nur gesagt, was in der Marienstraße NICHT getan wurde. Der uralte Trick einer Nichtaussage. Der "Spiegel" zitiert daraufhin in der Titelstory am 27.10.2003 der Vorsitzenden Richter Rühle: "Dann ist ja das, was der Zeuge Motassadeq in seiner Erklärung gesagt hat, richtig gewesen, dann hätte er ja freigesprochen werden müssen."

Das OLG ging später sogar noch weiter: Die Hamburger Zelle sei keine "selbstständige Teilorganisation" gewesen, die als eigenständige terroristische Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuch-Paragrafen 129 a anzusehen sei. ", zitierte die Süddeutsche am 20.12.03.[5]

Damit wurde die Reihe der Nichtaussagen ergänzt.

Was Atta und Co. NICHT waren, wird definiert, um nicht definieren und beweisen zu müssen, was die "Hamburger Zelle" war, plante oder tat.

Schon im Oktober 2003 fand in Deutschland zwischen Otto Schily und dem US-Minister für Heimatschutz, Tom Ridge, eine offizielle Begegnung zu dieser Frage statt, auf der Schily die Fromm-Aussage herunterspielte. Am 23. Oktober wurde vor Gericht ein Brief aus dem Bundeskanzleramt verlesen, in dem dieses die Weitergabe von angeblichen Binalshib-Aussagen vor dem FBI an das Hamburger Gericht verweigerte - man stehe im Wort. Die Wiederholung der Sperrerklärung wie im Motassadeq-Prozeß.

Als sich derartige Beweisprobleme häuften, flog Schily Anfang Dezember 2003 zu US- Justizminister John Ashcroft, um das Schlimmste abzuwenden: dass von einem Gericht womöglich offiziell bescheinigt würde, dass

a) der Ablauf des 11.9., die Haupttäterschaft von Atta und Co. sowie die Nebentäterschaft Mzoudis

nicht beweisbar sind, und

b) dass das wenige, was angeblich beweisbar sein müsste, nicht seitens der USA und nicht seitens der deutschen Regierung auf den Tisch gelegt wird.

Offenbar wird die Obstruktion der Justiz und zudem der Verstoß gegen die eigenen Prinzipien, gegen die Sicherheitsratsresolution 1373. Es sind dies Verhaltensweisen, die man eher in einem sogenannten „Schurkenstaat" ansiedeln würde. Kaum zu fassen, aber schwarz auf weiß ist wahr und nachlesbar, dass die US-Regierung und ihr folgend die Bundesregierung mit ihrem Verhalten gegen die seitens der USA selbst eingebrachte Forderung aus der Resolution 1373 des UN-Sicherheitsrates vom 28.9.2001 verstoßen:

"Der Sicherheitsrat, ...

2. beschließt außerdem, dass alle Staaten ...

f) einander größtmögliche Hilfe bei strafrechtlichen Ermittlungen oder Strafverfahren im Zusammenhang mit der Finanzierung oder Unterstützung terroristischer Handlungen gewähren werden, einschließlich Hilfe bei der Beschaffung des für die Verfahren notwendigen Beweismaterials, das sich in ihrem Besitz befindet;"[6]

Im Dezember gibt das BKA die Selbstbezichtigung Binalshibs samt der Mzoudi entlastenden Aussage nun endlich doch dem Gericht, und Mzoudi kommt am 11.12.2003 frei. Zugleich ist dies aber auch der Befreiungsschlag Schilys, denn die unkalkulierbare Fragerei im Gerichtssaal nach Beweisen für die offizielle Version der Abläufe des 11.9. hört damit auf.

Eine ansehnliche Sammlung von Nichtaussagen findet sich in der Süddeutschen am 23.12. dazu:

„Nach dieser Aussage hatte der Marokkaner nicht zur Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta gehört, was ihm die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage vorwirft. Die anonyme Aussage stammt nach Überzeugung des Hamburger Gerichts von Ramzi Binalshibh, der als einer der Drahtzieher der Anschläge gilt und sich in den Händen der US-Behörden befindet. Das Hamburger Gericht schreibt in seiner am Dienstag veröffentlichten Begründung, es sei nach dem derzeitigen Stand" nicht zur Überzeugung gelangt, die Aussagen seien „unglaubhafte Schutzbehauptungen" von Binalshibh."[7]

Die verblüffende Wahrheitsfindung in Hamburg lässt sich zusammenfassend also so beschreiben: das OLG ist "überzeugt" von der Herkunft einer anonymen Aussage, jedoch "nicht überzeugt", diese sei gelogen. Demnach gehört Mzoudi nicht zur Gruppe um Atta, doch selbst wenn das so gewesen wäre, war diese Gruppe nach Auffassung des Gerichts keine "selbstständige Teilorganisation", und wenn doch, dann hat sie die Anschläge nicht geplant.

Solche Eselsbrücken werden selten in einer Zusammenarbeit aller Beteiligter gebaut. Doch um zu verhindern, dass problematische Behauptungen der Bushisten unterstützt werden, die dann in einem solchen Falle aber bewiesen werden müssten, gaben sich alle Seiten Mühe, den Justuzskandal auf niedrigstem Niveau abzuhandeln. Bush soll sich nicht beschweren, er habe keine treuen Freunde hier in Deutschland. WAS allerdings am 11.September 2001 geschah, also die Hauptfrage eines Prozesses zum Thema „Beihilfe zum Mord in 3000 Fällen", bleibt indes weiter ungeklärt.

"Die Informationsverweigerung, die die Bundesregierung gegenüber der Justiz in Hamburg an den Tag gelegt hat, mutet sie nun auch dem Parlament zu. Nach Gutsherrenart werden Beweismittel zurückgehalten und nun auch die Aufklärung der Gesamtumstände, die zur Aufhebung des Haftbefehls im Falle Mzoudi führten, behindert. ... In einem Rechtsstaat ist es nicht zu akzeptieren, dass die Vorgänge im Zusammenhang mit der Übermittlung des Be- bzw. Entlastungsmaterials aus den USA völlig im Dunkeln liegen und jetzt weiter vernebelt werden."[8]

Das ist in dürren Worten wiederum einiger Abgeordneter der CDU/CSU vom 17.12.2003 die Analyse eines kalten Staatsstreiches in Form einer Aufhebung der Gewaltenteilung zumindest in dieser Frage - da die Exekutive die Jurisdiktion und die Legislative aushebelt. Dass die Frage der "Hamburger Zelle" eine Staatsaffäre ersten Ranges ist, zeigt die geheime Reise Otto Schilys in die USA in dieser Sache, die dankenswerterweise vom „Spiegel-online" am 27.12.2003 an die Öffentlichkeit gebracht wurde: „Schily auf geheimer Mission -

Mit einem geheimen Besuch in den USA hat Otto Schily versucht, die amerikanische Regierung zu mehr Unterstützung im Hamburger Terrorprozess zu bewegen. Dabei ging es dem Innenminister vor allem darum, eine Freilassung des mutmaßlichen Mitverschwörers Mzoudi zu verhindern." Selbst unterstellt, die vermuteten Motive Schilys seien vom „Spiegel" richtig beurteilt, ist es in jedem Fall bemerkenswert, dass sich auf höchster Ministerebene Geheimtreffen abspielten, die ein Urteil im Fall der Beihilfe in einem Mordprozess betrafen.

Der Generalbundesanwalt zeigt so wie Schily ein seltsames Verständnis des Verhältnisses von Justiz und Staatsräson, so auch bei Anzeigen zum §80StGB wegen der Kriege gegen Jugoslawien, Afghanistan oder Irak.

Zur Not biegt sich der GBA seine juristische Fachliteratur auch um 180 Grad zurecht, wie im Falle des Kommentars, der besagt, ein Staat sei völkerrechtlich einem Angreifer gleichgestellt, wenn von seinem Territorium aus der Angriff erfolgt. Was sachlich logisch, juristisch korrekt und tatsächlich der Fall ist: beim Irakkrieg bzgl. der Airforcebasis Ramstein. Der GBA zitiert den Gesetzeskommentar und behauptet, da stehe nichts von einer Gleichstellung.[9] Es geht um nicht Geringeres als um die Tatbeteiligung Deutschlands beim völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak. Dieses „politische" Amtsverständnis zieht sich durch den gesamten Fall Mzoudi – siehe oben, siehe unten.

Der Deutsche Richtertag machte auf diesen Geburtsfehler der Gewaltenteilung – das politische Beamtentum und die Weisungsgebundenheit des Generalbundesanwalts - im September 2003 aufmerksam.[10]

Die Net-Zeitung schrieb am 9.8.2003,[11] nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA habe auch Generalbundesanwalt Kay Nehm nach Besprechungen im Bundeskanzleramt genaue Vorgaben erhalten, „wann er im Zuge seiner Recherchen welchen Anfangsverdacht wie zu bejahen hat". Nach Darstellung von Eingeweihten habe Nehm sich dies gefallen lassen, „weil ihm die Abberufung drohte", zitiert die Net-Zeitung den „Spiegel".

Doch nicht nur Karlsruhe ist weisungsgebunden, sondern auch Wiesbaden. Die BKA-Zulieferung der angeblichen Binalshib- Aussage an das Gericht kam also mit Schilys Nicken zustande. Es war dies der letzte Ausweg aus einer sich anbahnenden Staatskrise, ausgelöst durch offensichtlichen Beweisnotstand in Verbindung mit Obstruktion der Justiz. Nicht nur die Verteidigung, sondern besonders die erstaunten Nebenkläger (Angehörige der Opfer der Anschläge des 11.9. aus den USA) hatten Schily befragen wollen, was die Heimlichtuerei der Bundesregierung zu bedeuten habe. Angesichts seiner bisherigen Kooperationsverweigerung verzichtete das OLG dann lieber auf die Einvernahme eines Zeugen Schily.

Es stellen sich zusammenfassend folgende Fragen:

o Was also ist am Fall Mzoudi so wichtig, dass dieser Aufwand halber Staatsbesuche betrieben wurde?

o Warum spielt Schily das US-Spiel, anstatt öffentlich zu fordern, die USA mögen sich an die eigenen Sicherheitsratsresolutionen halten sowie an die in zivilisierten Staaten übliche Regel, dass für Verurteilungen von Verdächtigen Beweise erbracht werden müssen ?

o Warum geben die USA angeblich vorhandene Beweise nicht preis - etwa weil es keine Beweise gibt?

o Warum soll Deutschland Vorreiter bei windigen Verurteilungen spielen – die US-Regierung drang darauf - während die USA nicht einmal in der Lage sind, den angeblichen "20. Attentäter" Mousaoui seiner Tat zu überführen?

o Warum gibt die Bundesregierung (wenn die US-Quellen versiegen) nicht die unzähligen eigenen Erkenntnisse preis: Abhörprotokolle, Durchsuchungsberichte, Verhör-Erkenntnisse, Ermittlungsergebnisse aus vier Jahren Überwachung ? Zu den Geheimdienstquellen waren nach dem 11.9. polizeiliche Erkenntnisse hinzugekommen. Und BKA-Quellen lagen auch vor, denn wenn BKA-Erkenntnisse vor dem 11.9. dem GBA nicht für ein Ermittlungsersuchen ausreichten - sind sie nicht NACH dem 11.9. erhellend ? Oder besagen diese Erkenntnisse etwas ganz anderes als Beweise für Täterschaften Attas, Jarrahs usw.?

o Warum hatte der Generalbundesanwalt nach dem 11.September 2001 Weisungen im Bundeskanzleramt entgegenzunehmen?

o Sind der Bundesregierung einige der Deutschen bekannt, die rund um Mohammed Atta in Venice/Florida aktiv waren, wie unser Co-Autor Daniel Hopsicker enthüllt? Nachfragen, Ermittlungen, ein Interesse der Presse an diesen Deutschen sind nicht aufzufinden – ein marokkanischer „Terrorist" Mzoudi wirkt anscheinend besser als Verdächtiger als ein Deutscher[12]

2004

(...) Die Vorverurteilungen gegen Mzoudi und Motassadeq lösen sich in Luft auf. Die Dauerpropaganda verfehlt dennoch die Wirkung nicht: im Bewusstsein weiter Bevölkerungsteile bleiben Osama und die Wilde 19 die Schuldigen und die „Hamburger" bleiben weiterhin verdächtig, was sich in der Verweigerung der Wiederzulassung zum Studium äußert.

Urteile des OLG zu Motassadeq im neuen Prozeß bzw. des BGH in der Revision zu Mzoudi stehen an. Auch die Bomben von Madrid lassen vermuten, dass Terror und seine Nichtaufdeckung Begleiter der Kriege und innenpolitischen Scharfmacherei in vielen Ländern bleiben werden – zunehmend in Europa. Und das BKA wird weiterhin – siehe „Spiegel" und ARD vom 16.3.2004 – bewusst bei seinen Aufklärungsbemühungen getäuscht und belogen, diesmal von der spanischen politischen Führung unter Aznar.[13]

Allerletzte Informationen :

1) Motassdeq wurde auf freien Fuß gesetzt – nachdem 5 Tage zuvor der Generalbundesanwalt „zufälligerweise" in seinen Akten doch noch entlastendes Beweismaterial fand. Es war ein Brief von Bahaji, den dieser an seine Mutter gerichtet hatte, der abgefangen worden war. Darin beteuerte er nicht nur seine eigene, sondern auch die Unschuld Motassadeqs. Der Brief des flüchtigen Bahaji datiert von 2002, und man mag ihn werten wie man will. Dass er dem Gercht gar nicht zur Bewertung vorgelegt worden war, darin besteht der Skandal. Zurückhaltung von Beweismaterial in einem Mordprozess – und kein Staatsanwalt traut sich, seinen obersten Chef deswegen selbst vor Gericht zu bringen ... Eins ist jedenfalls klar: Motassadeq sollte um jeden Preis verurteilt werden – wir haben einem politischen Prozess zugeschaut.

2) Die Schleuseraffäre weitete sich aus. Die Journalistin der "Dresdner Neuesten Nachrichten", die im Hotel der Terroristen nachgefragt und mit dem sächsischen LKA gesprochen hatte, war bass erstaunt, was sie aufgewirbelt hatte. Der „Spiegel" zog sogar eine online-Nachricht komplett zurück, nachdem das LKA in Dresden gekuscht hatte (es ging um die Frage, wann und mit welcher Begründung das LKA vom BKA beauftraft worden war, die Telefonverbindungsliste des Hotels, in dem die mutmaßlichen Terroristen residiert hatten, dort einzufordern). Die Überschrift hatte gelautet „Terrorspur führte nach Dresden"[14] Der Schritt ist äußerst ungewöhnlich – normalerweise korrigiert der „Spiegel" seine Dateien entweder im Detail oder nimmt in einer Folgemeldung auf die zuvor veröffentlichte falsche Nachricht Bezug. In diesem Fall jedoch war die Nachricht nicht falsch.

3) Daß es jedoch mittlerweile feststeht, dass Schilys Schlapphüte in Dresden zwei von FSB gesuchte tschetschenische Terroristen unbehelligt wirken ließ, ist aktenkundig und wird seitens der CSU (MdB Uhl) nun endlich auch nicht einfach mehr unter „Ausländerrecht" abgehandelt. Terrorismus unter dem Schutz von Bundesbehörden, darum geht es.

„Ungeklärt ist auch nach wie vor, weshalb der Tschetschene Arbi Daudow mehrfach zwischen Moskau und Deutschland ungehindert reisen konnte, obwohl der russische Geheimdienst FSB die deutschen Behörden vor dem mutmaßlichen Terroristen warnte. Das Behördenverhalten sei „ohne den nachrichtendienstlichen Hintergrund nicht darstellbar" antwortete das Innenministerium auf eine schriftliche Anfrage der CDU/CSU; und darüber könne die Bundesregierung nur den für die Kontrolle der Nachrichtendienste bestellten Gremien berichten. Kein Wunder, dass inzwischen Generalbundesanwalt Kay Nehm dieses Verfahren an sich gezogen hat.[15]

4. Auch der Prozess gegen Ishan G. neigt sich derweil einem unrühmlichen Ende zu. Ihm wird vorgeworfen, eine AlQaida- Gruppe in Berlin gründen zu wollen, Sprengstoffattentate seien geplant gewesen und dergleichen. Das wollen V-Leute von denjenigen erfahren haben, die Ishan G. zwecks Werbung für seine bösen Taten angeblich angesprochen habe. Diese jedoch dürfen nicht vor Gericht aussagen. Das Gericht möge sich an die Polizisten wenden, die die V-Leute vernommen haben.[16]

Die Bundesanwaltschaft mutet also dem Gericht zu, ein Urteil auf der Basis von Hörensagen der Hörensagen von Hörensagen zu fällen. Welche Rolle spielt die Bundesanwaltschaft? Gibt es keine funktionierende Dienstaufsicht in Karlsruhe? Wo bleibt die Empörung der rechtstreuen Öffentlichkeit?

(c) Andreas Hauß, 11.8.2004 www.medienanalyse-international.de

[1] http://www.mfs-insider.de/Grunddaten/Struktver1.htm

[2] http://dip.bundestag.de/btd/14/072/1407247.pdf

[3] http://www.drb.de/doc/presse_ristatag.pdf

[4] http://de.news.yahoo.com/030131/286/38yts.html

[5] http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/882/23859/

[6] http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01/sr1373.pdf

[7] http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/35/24011/

[8] http://cducsu.de/Meldungen–17.12.2003

[9] http://www.jungewelt.de/2003/03-27/010.php

[10] http://www.drb.de/doc/presse_ristatag.pdf

[11] http://www.netzeitung.de/deutschland/250395.htm

[12] http://www.madcowprod.com

[13] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,290953,00.html

[14] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,293299,00.html

[15] http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/16.04.2004/1073921.asp

[16] http://www.welt.de/data/2004/05/11/276555.html


Mit freundlicher Genehmigung von Andreas Hauß; Medienanalyse-International.de

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